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Fassteilungen

Hier hast du die Möglichkeit dich an ganzen Fässern zu beteiligen und nach Abfüllung die entsprechenden Flaschen zu erhalten. Bitte beachte dabei die Bedingungen für Fassteilungen.

Allgemeine Bedingungen für Fassteilungen

I. Folgekosten

Nachdem die Lagerung und Abfüllung abgeschlossen sind, fallen (wenn nicht anders angegeben) für den Anteilseigner zusätzliche Ausgaben an. Basierend auf aktuellen Erfahrungen sowie erhöhten Lieferkosten belaufen sich diese Kosten auf etwa 8-12€ pro Flasche. Die endgültigen Kosten einer Fassteilung können erst nach dem Bottling und dem Transport berechnet werden. Grund sind folgende Variablen: 

  • Höhe des Alkoholgehaltes beim Bottling 
  • Literanzahl im Fass nach Lagerung (Hochrechnung anhand angenommenen Angels Share von ca. 2-4 % pro Jahr) 
  • Lagerkosten 
  • Kosten für Abfüllung 
  • Kosten für Etikettierung 
  • Frachtkosten 
  • Höhe der deutschen Branntweinsteuer 
  • Höhe der Umsatzsteuer 
  • Tatsächlicher Flaschenertrag pro Anteil 

II. Eigentum 

Eigentümer des Fasses ist Teufelsmalt, c/o Marcus Beyer. Durch den Kauf eines Anteils wird der Käufer / die Käuferin zum Miteigentümer an dem Fass. 

III. Risiko

Durch die Überweisung des Betrags für den jeweiligen Anteil signalisiert jeder Beteiligte seine bewusste Kenntnis über eventuelle Risiken bei der Fassteilung und akzeptiert, dass ein vollständiger Verlust sämtlicher Investitionen möglich ist. Als Initiator haftet Teufelsmalt, vertreten durch Marcus Beyer, keinesfalls für Schäden am Fass seitens der Brennerei.

IV. Abfüllung

Teufelsmalt, vertreten durch Marcus Beyer legt den voraussichtlichen Abfülltermin fest. Eine Änderung des Termins kann von den Miteigentümern mit einfacher Mehrheit beschlossen werden - hierbei zählt jeder Fassanteil als eine Stimme. Sollte es zu einer Stimmengleichheit kommen, obliegt die Entscheidung meiner (Marcus Beyers) Stimme. Wer trotz zweier qualifizierter Versuche nicht erreichbar ist oder an der Abstimmung nicht teilnimmt, verzichtet auf sein Stimmrecht und schließt sich somit automatisch der Mehrheitsentscheidung an. Aus diesem Grund müssen alle Adress- und/oder E-Mail-Adressänderungen unverzüglich mitgeteilt werden, an:

Teufelsmalt c/o Marcus Beyer Postfach 1201 27726 Worpswede Moin@teufelsmalt.de Tel.: 0160-94831469 

V. Zahlung des Fassanteils

Sofern Sie trotz der Bemühungen von Teufelsmalt, vertreten durch Marcus Beyer, nicht erreichbar sind oder die anfallenden Kosten nach zwei Mahnungen bzw. qualifizierten Zustellungsversuchen unbezahlt bleiben, werden Sie aus dem Kreis der Anteilseigner entlassen und verzichten auf sämtliche Ansprüche über die Auszahlung des bezahlten und unverzinsten Anteils hinaus. Es wird den weiteren Anteilseignern die Gelegenheit gegeben, den entsprechenden Anteil zu übernehmen. Sollte kein Interesse an einer Übernahme bestehen, sichert Teufelsmalt, vertreten durch Marcus Beyer bereits jetzt eine eigene Übernahme des Anteils zu. 

VI. Der Anteilsschein 

Sobald der Fassanteil bezahlt wurde, wird der Anteilseigner den Anteilsschein per Post erhalten. Der ausgestellte Schein hat jedoch keine rechtliche Wirkung und ist lediglich für dekorative Zwecke gedacht. Die Bezahlung des Betrags gilt als verbindlicher Kaufvertrag und die Rechnung dient bei Abwicklung der Fassteilung als Nachweis. Es besteht keine Notwendigkeit, den Anteilsschein während dieses Prozesses vorzuzeigen oder zu präsentieren.